Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Apps und Software so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von Einschränkungen oder Assistenztechnologien.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind internationale Standards für barrierefreie digitale Inhalte. Sie stellen sicher, dass Websites für alle zugänglich sind.
A = Grundlegende Barrierefreiheit (nicht ausreichend für gesetzliche Vorgaben)
AA = Gesetzlich verpflichtend (z. B. Kontraste, Tastatursteuerung, verständliche Inhalte)
AAA = Höchster Standard, empfohlen für maximale Barrierefreiheit (z. B. einfache Sprache, personalisierte Einstellungen)
Ja, wenn dein Unternehmen nicht als Kleinstunternehmen gilt. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Websites, Onlineshops und Software nach WCAG 2.1 AA barrierefrei sein.
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen.
Wer die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Bußgelder bis zu 100.000 €.
Ein Plugin allein reicht nicht, um die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen. Viele Plugins bieten zwar hilfreiche Funktionen, können aber strukturelle Barrieren nicht vollständig beseitigen. Barrierefreiheit beginnt beim Design, der Code-Struktur und der inhaltlichen Umsetzung.
✅ Ein Plugin kann z. B. Kontraste oder Schriftgrößen verbessern.
❌ Es kann jedoch keine fehlerhaften HTML-Strukturen, falsche Überschriften-Hierarchien oder schlecht zugängliche Navigation korrigieren.
Kurz gesagt: Plugins können unterstützen, aber eine manuelle Optimierung der Website ist unverzichtbar.
Barrierefreiheit beginnt mit:
✅ Hohem Farbkontrast für bessere Lesbarkeit
✅ Alternativtexten für Bilder & Videos
✅ Klare Navigation & verständliche Strukturen
✅ Tastatursteuerung & Fokusmarkierungen für interaktive Elemente
Es gibt viele nützliche Tools, darunter:
WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool)
Google Lighthouse
axe Accessibility Checker
Ja, wenn sie nicht den WCAG 2.1 AA-Standards entspricht. Bestehende Websites müssen bis spätestens 28. Juni 2025 überarbeitet werden.
AAA macht Websites noch intuitiver und inklusiver – mit einfacher Sprache, personalisierbaren Darstellungsoptionen und erweiterter Unterstützung für Assistenztechnologien.
Nein, WCAG 2.1 AAA ist nicht verpflichtend, wird aber vom Gesetzgeber als Best Practice empfohlen.
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