Wahrnehmbarkeit

Lesbar. Hörbar. Sichtbar. Inhalte, die jeder erfassen kann.

Websites sind für alle da – doch nicht jeder kann sie gleich erleben. Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen stoßen oft auf Barrieren, die sich mit den richtigen Maßnahmen vermeiden lassen. Die Wahrnehmbarkeit ist eines der vier Grundprinzipien der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) und sorgt dafür, dass alle Inhalte in einer erfassbaren Form bereitgestellt werden.

Aber was ist gesetzlich vorgeschrieben? Und was ist eine Empfehlung für ein noch inklusiveres Erlebnis?

Wahrnehmbarkeit: Die Grundlagen


„Wahrnehmbarkeit“ bedeutet, dass Inhalte so dargestellt werden, dass alle Nutzer sie sehen, hören oder in anderer Form erfassen können – unabhängig von Einschränkungen oder assistiven Technologien.

Das umfasst drei wesentliche Bereiche:
Sehbare Inhalte – Farben, Kontraste, Textgrößen
Hörbare Inhalte – Alternativtexte für Audio & Video
Flexible Darstellung – Anpassbare Layouts & Strukturen

Die WCAG 2.1 definiert hier klare Standards – einige sind gesetzlich verpflichtend (AA), andere werden als Best Practice (AAA) empfohlen.

Pflicht: WCAG 2.1 AA – Das ist gesetzlich vorgeschrieben

Um die gesetzlichen Anforderungen (z. B. im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) zu erfüllen, müssen Websites mindestens den AA-Standard einhalten. Das bedeutet:

1. Ausreichender Farbkontrast

🔹 Pflicht: Texte und interaktive Elemente müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben. Der Mindestkontrast beträgt 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für große Schrift.
🔹 Warum? Menschen mit Sehschwäche oder Farbblindheit können Inhalte sonst nicht lesen.

2. Alternativtexte für Bilder & Nicht-Text-Inhalte

🔹 Pflicht: Bilder, Icons und visuelle Elemente müssen mit Alternativtexten (Alt-Tags) versehen sein.
🔹 Warum? Screenreader lesen diese Texte vor, damit sehbeeinträchtigte Nutzer verstehen, was dargestellt wird.

3. Untertitel für Videos mit Sprache

🔹 Pflicht: Videos mit gesprochenem Inhalt müssen Untertitel haben.
🔹 Warum? Gehörlose oder schwerhörige Menschen benötigen visuelle Unterstützung für Audioinhalte.

4. Anpassbare Schriftgrößen

🔹 Pflicht: Nutzer müssen die Schriftgröße um mindestens 200% vergrößern können, ohne dass Inhalte unlesbar oder unbrauchbar werden.
🔹 Warum? Menschen mit Sehschwäche brauchen flexible Darstellungsoptionen.

Empfohlen: WCAG 2.1 AAA – Für maximale Inklusion

Wer über die Pflicht hinausgeht, schafft eine noch bessere Barrierefreiheit. Die AAA-Standards sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sie machen Websites deutlich komfortabler für noch mehr Nutzergruppen.

1. Noch höherer Farbkontrast

🔹 Empfohlen: Ein Kontrastverhältnis von 7:1 für normalen Text und 4,5:1 für große Schrift.
🔹 Warum? Dies erleichtert das Lesen für Menschen mit stark eingeschränktem Sehvermögen.

2. Audiodeskriptionen für Videos

🔹 Empfohlen: Videos sollten nicht nur Untertitel haben, sondern auch eine gesprochene Beschreibung der visuellen Elemente (Audiodeskription).
🔹 Warum? Blinde Nutzer können dann auch verstehen, was im Video passiert.

3. Anpassbare Zeilenabstände & Textformate

🔹 Empfohlen: Nutzer sollten Zeilenhöhe, Wort- und Zeichenabstände individuell anpassen können.
🔹 Warum? Menschen mit Dyslexie oder Sehbehinderungen profitieren von optimierter Lesbarkeit.

4. Text in einfacher Sprache

🔹 Empfohlen: Eine zusätzliche Version in leicht verständlicher Sprache erleichtert das Verständnis für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Sprachbarrieren.
🔹 Warum? Komplexe Sprache ist eine Barriere – klare, kurze Sätze helfen vielen Nutzern.

Fazit: AA ist Pflicht – AAA ist die Kür

AA sorgt für gesetzliche Konformität und macht Inhalte für die meisten Nutzer zugänglich.
AAA geht darüber hinaus und macht Websites noch komfortabler und inklusiver.

Wer nur das Nötigste (AA) erfüllt, vermeidet Strafen.
Wer mehr als das Minimum (AAA) bietet, verbessert das Nutzererlebnis für alle.

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