Bedienbarkeit

Navigation, die für alle funktioniert.

Bedienbarkeit in der digitalen Barrierefreiheit – Pflicht und Empfehlung

Damit jeder Ihre Website nutzen kann.

Ein Klick. Eine Bewegung. Eine Interaktion.
Websites müssen für alle Menschen leicht bedienbar sein – ob mit Maus, Tastatur, Sprachsteuerung oder Assistenztechnologien. Doch nicht jeder kann eine Maus nutzen oder eine komplexe Navigation durchklicken. Genau hier setzt die Bedienbarkeit an, eines der vier Kernprinzipien der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).

Aber was ist gesetzlich vorgeschrieben (AA)? Und was wird als Best Practice (AAA) empfohlen?

Was bedeutet „Bedienbarkeit“?

„Bedienbarkeit“ bedeutet, dass alle Nutzer Ihre Website ohne Hindernisse steuern und navigieren können – egal mit welcher Eingabemethode.

Dazu gehören:
Tastatur-Navigation – Eine Website muss auch ohne Maus bedienbar sein.
Fokus-Management – Nutzer müssen immer sehen, wo sie sich gerade befinden.
Vorhersehbare Bedienung – Keine unerwarteten Aktionen oder Sprünge.
Fehlertoleranz – Unterstützung bei Eingabefehlern, z. B. in Formularen.

Pflicht: WCAG 2.1 AA – Das ist gesetzlich vorgeschrieben

Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen Websites mindestens die WCAG 2.1 AA-Kriterien erfüllen. Dazu gehören:

1. Tastatursteuerung muss möglich sein

Pflicht: Alle Funktionen der Website müssen vollständig mit der Tastatur bedienbar sein – ohne Maus.
Warum? Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Sehbeeinträchtigungen nutzen oft nur die Tastatur oder einen Screenreader.

📌 Beispiel: Ein Nutzer drückt die Tab-Taste und kann sich durch das Menü bewegen – jede Auswahl ist klar markiert.

2. Sichtbare Fokus-Markierungen

Pflicht: Das gerade aktive Element (z. B. ein Button oder Formularfeld) muss visuell hervorgehoben werden.
Warum? Tastatur-Nutzer müssen immer wissen, wo sie sich auf der Seite befinden.

📌 Beispiel: Ein blauer Rahmen um ein aktives Eingabefeld zeigt dem Nutzer, wo er gerade tippt.

3. Keine unerwarteten Interaktionen

Pflicht: Elemente dürfen sich nicht plötzlich ändern oder verschieben, nur weil ein Nutzer sie fokussiert.
Warum? Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen könnten sich sonst verirren.

📌 Beispiel: Eine Dropdown-Navigation öffnet sich erst nach einem Klick, nicht nur, wenn der Nutzer versehentlich mit der Maus darüberfährt.

4. Genügend Zeit für Aktionen

Pflicht: Zeitbegrenzungen müssen deaktivierbar oder verlängerbar sein.
Warum? Menschen mit motorischen Einschränkungen oder Leseschwierigkeiten brauchen oft mehr Zeit zur Eingabe.

📌 Beispiel: Ein Login-Formular darf nicht nach 30 Sekunden automatisch ablaufen, ohne dass der Nutzer die Möglichkeit hat, mehr Zeit anzufordern.

5. Fehlererkennung und Hilfestellung

Pflicht: Formulare müssen klare Fehlermeldungen und Anleitungen bieten.
Warum? Nutzer mit Seh- oder kognitiven Einschränkungen verstehen sonst nicht, was sie falsch gemacht haben.

📌 Beispiel: „Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse ein“ statt „Fehler 123“.

Empfohlen: WCAG 2.1 AAA – Für maximale Bedienbarkeit

Wer über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht, schafft ein noch komfortableres digitales Erlebnis. Die AAA-Standards sind nicht verpflichtend, aber sie erleichtern vielen Menschen die Nutzung der Website.

1. Noch flexiblere Tastatursteuerung

Empfohlen: Kein Einfangen des Fokus – Nutzer dürfen niemals in einem Bereich „feststecken“ und müssen ihn jederzeit verlassen können.
Warum? Menschen mit Screenreadern oder alternativen Eingabegeräten können sonst nicht navigieren.

📌 Beispiel: Ein eingebettetes Video darf nicht verhindern, dass ein Nutzer mit der Tab-Taste zur nächsten Sektion springen kann.

2. Keine Zeitlimits für Eingaben

Empfohlen: Komplette Deaktivierung von Zeitlimits, wenn es nicht unbedingt nötig ist.
Warum? Manche Nutzer brauchen mehr Zeit, um Formulare auszufüllen oder Inhalte zu lesen.

📌 Beispiel: Ein Online-Test gibt dem Nutzer unbegrenzt Zeit, statt ihn nach 10 Minuten automatisch zu beenden.

3. Anpassbare Eingabehilfen

Empfohlen: Nutzer können Tastaturkürzel, Interaktionsgeschwindigkeit oder Eingabemodi anpassen.
Warum? Jeder Nutzer hat andere Bedürfnisse – eine flexible Steuerung verbessert das Erlebnis.

📌 Beispiel: Eine Website erlaubt es, eigene Tastenkombinationen für das Navigieren festzulegen.

4. Sprachsteuerung und Gestensteuerung

Empfohlen: Unterstützung für alternative Eingaben wie Sprache oder Gesten.
Warum? Menschen mit motorischen Einschränkungen können dann noch einfacher interagieren.

📌 Beispiel: Nutzer können per Sprachbefehl „Zum Warenkorb“ sagen, um ein Produkt hinzuzufügen.

Fazit: AA ist Pflicht – AAA ist Komfort

AA stellt sicher, dass Websites gesetzeskonform und für viele zugänglich sind.
AAA bietet darüber hinaus eine noch intuitivere, flexiblere Bedienung.

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